Im Lebensmittelgesetz ist der Begriff „Kinderlebensmittel“ nicht definiert. Hier sollte allerdings zwischen Lebensmittel für Kleinkinder (1-4 Jahre) und Lebensmittel für Kinder (über 3 Jahre) unterschieden werden.
Laut Gesetz gehören Produkte der Beikost z.B. Brei und fertige Menüs für Kleinkinder zu den Kleinkinderlebensmitteln und unterliegen somit der Diätverordnung.
Kinderlebensmittel hingegen unterliegen dem allgemeinen Lebensmittelrecht und sind nicht gesondert definiert. Gegenüber herkömmlicher Lebensmitteln zeigen ausgezeichnete Kinderlebensmittel keinen ernährungsphysiologischen Vorteil. Im Gegenteil, untersuchte Produkte wiesen sogar eindeutige Nachteile auf.
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Erkennungsmerkmale Kinderprodukte
Optisch:
Aufschrift „für Kinder“ oder „Kids“, auffällige Gestaltung oder Verpackung, Spezielle Formungen z.B. als Tier- oder Comicfiguren, Beigaben z.B. Aufkleber, Sammelbilder etc., speziell an Kinder gerichtete Werbung bzw. Internetauftritt
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Hoher Zuckergehalt:
Die meisten Kinderlebensmittel enthalten einen höheren Zuckergehalt als gewöhnliche Lebensmittel. Um den hohen Zuckergehalt zu verdecken, werden oftmals verschiedene Zuckerquellen verwendet. Andere Bezeichnungen für Zucker: Traubenzucker (Glukose, Dextrose), Fruchtzucker (Fruktose), Saccharose, Raffinade, Invertzucker, Malzzucker (Maltose), Milchzucker (Laktose), Glukosesirup, Fruchtsirup, Maissirup, Fruchtsaftkonzentrat, Maltodextrin, Honig, Ahornsirup, Trauben-/ Birnendicksaft
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Hohe Fettgehalte und ungünstige Fettsäurezusammensetzung:
Aufgrund des hohen Fettgehaltes enthalten Kinderlebensmittel viel zu viel Energie. Gesättigte Fettsäuren kommen gehäuft vor, zu Ungunsten ungesättigter Fettsäuren.
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Willkürliche Anreichung mit Vitaminen und Mineralstoffen:
Kinderlebensmittel sind oftmals willkürlich angereichert, wodurch es zu einer Überversorgung um ein Vielfaches der Empfehlungen für die Nährstoffzufuhr der DGE kommen kann. Nährstoffempfehlungen sind für Erwachsene aufgeführt.
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Höherer Preis:
Aufgrund der kleineren Portionsgröße sind sie oftmals teurer als vergleichbare herkömmliche Lebensmittel
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Aromatisiert:
Die meisten Kinderprodukte enthalten neben Aromen zusätzlich Zusatzstoffe wie Säuerungsmittel, Zuckeraustausch-/ Süßstoffe, Konservierungsstoffe und Farbstoffe.
E-Nummern dienen der Kennzeichnung der betreffenden Zusatzstoffe im Rahmen des Zulassungsverfahrens, u.a. seine gesundheitsunbedenkliche Wirkung, alternativ zum Namen des verwendeten Stoffes. Speziell Azofarbstoffe (E 102, 104, 110, 122, 124, 129) stehen im Verdacht, zu Hyperaktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörungen zu führen.
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